Gasspeicher Jemgum

REGENT ...

... betrifft Speicher mit marktgebietsübergreifender Nutzung

Entgelte auf Transportkapazitäten

In Bezug auf die Transportkapazitätsentgelte in Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2020 eine Regelung der Bundesnetzagentur, die unter dem Namen REGENT bekannt ist. Dabei handelt es sich um die „Festlegung einer Referenzpreismethode sowie der weiteren in Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/460 genannten Punkte für alle im Ein- und Ausspeisesysteme NetConnect Germany / GASPOOL tätigen Fernleitungsnetzbetreiber“. REGENT hat die Regelung BEATE abgelöst.

Sonderregelungen für Rabattierung

Für Speicher in Deutschland mit marktgebietsübergreifender Nutzung gelten Sonderregelungen in Bezug auf die Gewährung der Rabattierung auf Transportentgelte an Speicherpunkten.

EWE GASSPEICHER betreibt mit Kavernen in Jemgum und Nüttermoor Speicher, die mit mehreren Marktgebieten (THE und TTF) verbunden sind. Als Speicherbetreiber müssen wir die Einhaltung der REGENT-Bestimmungen nachweisen, damit die am Speicher angeschlossenen Fernleitungsnetzbetreiber den Speicherkunden für eine marktgebietsscharfe Speichernutzung rabattierte Netzentgelte anbieten können. Dieser Nachweis wird von EWE GASSPEICHER erbracht.

Weitere Informationen, wie sich die Regelung auf die operative Speichernutzung auswirkt, haben wir in einem REGENT-Manual festgehalten, dass Sie sich auf dieser Seite herunterladen können.

Wir stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung

Falls Sie noch Fragen zu REGENT haben, steht Ihnen das Team von EWE GASSPEICHER GmbH gern zur Verfügung. Melden Sie sich gerne bei uns.